Präambel |
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An unserer Schule treffen viele Menschen mit den verschiedensten Eigenschaften und Interessen aufeinander. Deshalb sind in der vorliegenden Schul-, Pausen- und Hausordnung der Elsa-Brändström-Schule Elmshorn Regeln aufgeführt, die es der Schulgemeinschaft ermöglichen, in einer Atmosphäre der Offenheit und der gegenseitigen Achtung gemeinsam zu arbeiten. Diese möchten wir allen in der folgenden Ausführung mit auf den Weg geben. |
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1. Grundsätze im Umgang miteinander |
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Wir als Schulgemeinschaft haben uns auf ein gemeinsames Leitbild und Werte geeinigt, die die Grundlage für unser Miteinander und die geltenden Regeln bilden. In unserer Schule achten wir die Würde aller. Jede:r ist für das eigene Handeln verantwortlich. Dieser Grundsatz gilt für alle, die zu unserer Schulgemeinschaft gehören (Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern, Sekretär:innen, Hausmeister:innen, andere Mitarbeiter:innen und Besucher:innen unserer Schule). |
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2. Verhalten im Gebäude und auf dem SchulgeländeWir alle, die am Schulleben teilnehmen, gehen tolerant und höflich miteinander um, nehmen Rücksicht, sorgen für einen harmonischen Schulablauf und schützen Gebäude sowie Eigentum der Schule und anderer, um einen Ort zu schaffen, an dem wir uns wohl fühlen und effektiv arbeiten können. Eigenverantwortung ist gefragt und auch Orientierungspunkte sind notwendig: |
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3. Organisatorische Regelungen |
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3.1. Schulbeginn |
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Die Schüler:innen betreten die Schule nach dem Gong um 7.35 Uhr. Die Cafeteria ist ab 7.00 Uhr als Aufenthaltsmöglichkeit zugänglich (z.B. für Fahrschüler:innen). |
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3.2. Unterricht |
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Wir alle übernehmen für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts bestimmte Aufgaben und Pflichten, z.B.:
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3.3. Pausen |
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Rolle der Aufsichten: |
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Für die Jahrgänge 5 – 10 gilt: Grundsätzlich: Schüler:innen der Sek I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. |
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Kleine Pausen:
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Diese Pausen sind für Raum- und Lehrer:innenwechsel vorgesehen. |
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Große Pausen und |
Die großen Pausen dienen der Erholung und Bewegung. Deshalb werden die Klassenräume verlassen, abgeschlossen und die Aufenthaltsbereiche, bevorzugt die Pausenhöfe, aufgesucht. Die Gänge dürfen kurz betreten werden, um z.B. Schulsachen abzulegen. |
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Aufenthaltsbereiche Jahrgänge 5 – 10:
Ausnahmeregelung: |
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Aufenthaltsbereiche Jahrgänge 11 – 13:
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Für alle Jahrgänge gilt: Der Aufenthalt in der Mensa dient in der Mittagspause vorrangig zum Essen. |
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3.4. Regelung zur Nutzung digitaler EndgeräteSoweit das digitale Endgerät nicht genutzt werden darf, muss es ausgeschaltet oder jedenfalls im Flugmodus sein. Während der Schulzeit sollte das Gerät in der Schultasche aufbewahrt werden (keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit am Körper oder Ablage auf dem Arbeitstisch). Im Unterricht ist die Nutzung von Handys und tragbaren Computersystemen (wie z.B. Smartwatches) grundsätzlich untersagt. Die Gestattung der Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken im Unterrichtsraum obliegt der jeweiligen Lehrkraft. Dabei wird auf einen angemessenen und bewussten Umgang mit den Endgeräten geachtet. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie Urheberrecht und Recht am eigenen Bild etc.) und, dass die Endgeräte nicht dazu genutzt werden, Mitmenschen zu schaden oder zu verletzen. Bild -, Video- und Tonaufnahmen sind während der Schulzeit und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. |
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Jahrgänge 5 – 9:
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Für die Schüler:innen gilt ein grundsätzliches Nutzungsverbot privater digitaler Endgeräte in der Schule. |
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Jahrgänge 10 – 13:
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Die Schüler:innen dürfen ihre digitalen Endgeräte in den Mittagspausen benutzen. Audio- und Videodateien jeglicher Art dürfen ausschließlich ohne Ton oder über Kopfhörer und nicht über Lautsprecher digitaler Endgeräte oder externe Lautsprecher abgespielt werden. Ausnahmeregelung: |
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Jahrgänge 11 – 13:
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Oberstufenschüler:innen ist die Nutzung ihrer digitalen Endgeräte in den Unterrichtsräumen während der Pause und im Oberstufentrakt erlaubt; nicht aber auf den Gängen im Rest des Gebäudes oder auf den Schulhöfen. Audio- und Videodateien jeglicher Art dürfen ausschließlich ohne Ton oder über Kopfhörer und nicht über Lautsprecher digitaler Endgeräte oder externe Lautsprecher abgespielt werden. |
4. Entschuldigungen und BeurlaubungGrundsätzlich gilt: Im Krankheitsfall erfolgt bereits am ersten Tag vor der 1. Stunde eine Information an das Sekretariat per Mail oder telefonisch durch einen Erziehungsberech-tigten. Volljährige Schüler:innen dürfen sich selbst abmelden und entschuldigen. Bei mehrtägigem Fehlen des Kindes ist jeden weiteren Tag das Fehlen im Sekretariat zu melden. Wenn der Unterrichtsbesuch während eines Schultages abgebrochen werden muss (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), müssen sich die Schüler:innen im Sekretariat abmelden. Die Oberstufenschüler:innen melden sich zusätzlich bei der nächsten betroffenen Fachlehrkraft ab. |
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5. Haftung und Versicherungsschutz |
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6. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul-, Pausen- und Hausordnung |
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Wir alle achten als Mitglieder der Schulgemeinschaft auf die Einhaltung unserer Schul-, Pausen- und Hausordnung. Verstöße gegen die Schul-, Pausen- und Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich. Die jeweilige Maßnahme hängt von der Schwere des Verstoßes ab und wird von den zuständigen Lehrkräften – unter Umständen von einer pädagogischen Konferenz – im Rahmen des Schulgesetzes beschlossen. |
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Schul-, Pausen- und Hausordnung
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Termine
30
Jan.
Zeugnisausgabe
30.01.2026
08:45
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12:10
Klassenstufen 7 - Q1: 1.-4. Stunde (individuelle Zeugnisausgabe durch Klassen- bzw. Profillehrer in Einzelterminen)
Klassenstufen 5/6: 2.- 4. Stunde Klassenleiterstunde mit Zeugnisausgabe im Klassenverband
