Präambel

An unserer Schule treffen viele Menschen mit den verschiedensten Eigenschaften und Interessen aufeinander. Deshalb sind in der vorliegenden Schul-, Pausen- und Hausordnung der Elsa-Brändström-Schule Elmshorn Regeln aufgeführt, die es der Schulgemeinschaft ermöglichen, in einer Atmosphäre der Offenheit und der gegenseitigen Achtung gemeinsam zu arbeiten. Diese möchten wir allen in der folgenden Ausführung mit auf den Weg geben.

1. Grundsätze im Umgang miteinander

Wir als Schulgemeinschaft haben uns auf ein gemeinsames Leitbild und Werte geeinigt, die die Grundlage für unser Miteinander und die geltenden Regeln bilden. In unserer Schule achten wir die Würde aller. Jede:r ist für das eigene Handeln verantwortlich. Dieser Grundsatz gilt für alle, die zu unserer Schulgemeinschaft gehören (Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern, Sekretär:innen, Hausmeister:innen, andere Mitarbeiter:innen und Besucher:innen unserer Schule).

2. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

Wir alle, die am Schulleben teilnehmen, gehen tolerant und höflich miteinander um, nehmen Rücksicht, sorgen für einen harmonischen Schulablauf und schützen Gebäude sowie Eigentum der Schule und anderer, um einen Ort zu schaffen, an dem wir uns wohl fühlen und effektiv arbeiten können. Eigenverantwortung ist gefragt und auch Orientierungspunkte sind notwendig:

  • Die Schule ist ein Lernort, an dem wir auf eine angemessene Lautstärke achten und die Lernzeiten anderer respektieren.
  • Wir gehen mit gemeinschaftlichem Eigentum (Mobiliar, Lehr- und Unterrichtsmittel, Schulbücher usw.) verantwortungsvoll um.
  • Dazu gehören auch Sauberkeit und Ordnung innerhalb der Schule. Wer etwas verschmutzt, beseitigt dies sofort. Herumliegender Müll wird auch von anderen aufgehoben, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Insbesondere im Toilettenbereich wird auf Sauberkeit geachtet. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, gibt sein Verhalten zu und kommt für entstandene Schäden auf.
  • Nach Unterrichtsschluss ist jeweils im Wechsel von einer Woche eine Klasse dafür verantwortlich, den Eingangs- und Aulabereich sowie die Höfe zu säubern. Näheres wird durch einen Plan geregelt.
  • Um andere nicht zu gefährden, sind Toben, Laufen und Ballspiele nur in den Außenbereichen erlaubt.
  • Rauchen, Vapen, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände sowie im Gebäude verboten.
  • Das Fahren von Rollern, E-Rollern, Fahrrädern, Skateboards o.Ä. ist auf dem Schulgelände sowie im Gebäude verboten.
  • Fahrräder sind an den den Jahrgängen zugewiesenen Orten abzustellen.
  • Schneeballwerfen ist verboten.
  • Besucher:innen melden sich im Sekretariat an.

3. Organisatorische Regelungen

3.1. Schulbeginn

Die Schüler:innen betreten die Schule nach dem Gong um 7.35 Uhr. Die Cafeteria ist ab 7.00 Uhr als Aufenthaltsmöglichkeit zugänglich (z.B. für Fahrschüler:innen).

3.2. Unterricht

Wir alle übernehmen für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts bestimmte Aufgaben und Pflichten, z.B.:

  • In den Jahrgängen 5 und 6 sorgt der Schlüsseldienst für das Aufschließen des Klassenraumes. Das Abschließen erfolgt durch die Lehrkraft.
    Ab Jahrgang 7 erfolgt das Auf- und Abschließen des Klassenraumes durch die jeweilige Lehrkraft.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 halten sich die Schüler:innen mit dem Klingeln zu Stundenbeginn in ihren Klassenräumen oder vor ihren Fachräumen auf. Ab Jahrgang 7 halten sich die Schüler:innen vor ihrem Unterrichtsraum oder vor den Fachräumen auf.
  • Wenn ein:e Lehrer:in mit Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen frühestens nach 5 Minuten und spätestens nach 10 Minuten im Lehrerzimmer nach.
  • Wenn der folgende Unterricht in Fachräumen stattfindet, räumen die Schüler:innen beim Verlassen ihres Klassenraumes ihre Sachen von den Tischen, um den Unterricht für nachfolgende Lerngruppen zu ermöglichen. Dies gilt auch für die Zeit der Mittagspause.
  • Müll- und weitere Ordnungsdienste (u.a. Tafeldienste, Energiebeauftragte, …) werden in der Klassengemeinschaft besprochen und geregelt. Die Klassengemeinschaft sorgt gemeinsam für eine verantwortungsvolle Durchführung der vereinbarten Dienste.

3.3. Pausen

Rolle der Aufsichten:
Die Aufsicht führenden Lehrkräfte nehmen aktiv ihre Aufsichten wahr und sind erste Ansprechpartner:innen bei Fragen und auftretenden Problemen.

Für die Jahrgänge 5 – 10 gilt:

Grundsätzlich: Schüler:innen der Sek I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.

Kleine Pausen:

 

Diese Pausen sind für Raum- und Lehrer:innenwechsel vorgesehen.

Große Pausen und
Mittagspause:

Die großen Pausen dienen der Erholung und Bewegung. Deshalb werden die Klassenräume verlassen, abgeschlossen und die Aufenthaltsbereiche, bevorzugt die Pausenhöfe, aufgesucht. Die Gänge dürfen kurz betreten werden, um z.B. Schulsachen abzulegen.

Aufenthaltsbereiche Jahrgänge 5 – 10:

  • Folgende Pausenhöfe stehen zur Verfügung: Großer Schulhof, kleiner Schulhof bei den Fußballtoren, der Bereich vor dem Haupteingang bis zur Treppe und die Streuobstwiese. Explizit davon ausgenommen sind die Fahrradständer und der Bereich zwischen Mensa und EBS-Halle sowie Gebüsche und Beete.
  • Im Schulgebäude stehen zur Verfügung: Die Eingangshalle und das Atrium, der Aulabereich (ausgenommen sind die roten Stühle und die Gänge zu den Klassen- und Fachräumen – die Gänge dürfen nur kurz betreten werden, um z.B. Schulsachen abzulegen) und die Mensa.

Ausnahmeregelung:
Für 10. Klassen, die im Oberstufenbereich untergebracht sind, gilt: Die Schüler:innen dürfen sich in den Pausen in den Klassenräumen und den Gängen des Oberstufentraktes aufhalten.

Aufenthaltsbereiche Jahrgänge 11 – 13:

  • Die Schüler:innen dürfen sich in den Pausen in den von ihnen genutzten Klassenräumen und in den Gängen aufhalten.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Bereichen stehen den Schüler:innen der Oberstufe folgende Bereiche zur Verfügung:
    Der Platz zwischen Oberstufentrakt und der Krückau.
  • Die Schüler:innen der Oberstufe dürfen in Freistunden und der Mittagspause auf Antrag das Schulgelände verlassen.

Für alle Jahrgänge gilt:

Der Aufenthalt in der Mensa dient in der Mittagspause vorrangig zum Essen.

3.4. Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte

Soweit das digitale Endgerät nicht genutzt werden darf, muss es ausgeschaltet oder jedenfalls im Flugmodus sein. Während der Schulzeit sollte das Gerät in der Schultasche aufbewahrt werden (keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit am Körper oder Ablage auf dem Arbeitstisch).

Im Unterricht ist die Nutzung von Handys und tragbaren Computersystemen (wie z.B. Smartwatches) grundsätzlich untersagt.

Die Gestattung der Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken im Unterrichtsraum obliegt der jeweiligen Lehrkraft. Dabei wird auf einen angemessenen und bewussten Umgang mit den Endgeräten geachtet. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie Urheberrecht und Recht am eigenen Bild etc.) und, dass die Endgeräte nicht dazu genutzt werden, Mitmenschen zu schaden oder zu verletzen. Bild -, Video- und Tonaufnahmen sind während der Schulzeit und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.

Jahrgänge 5 – 9:

 

Für die Schüler:innen gilt ein grundsätzliches Nutzungsverbot privater digitaler Endgeräte in der Schule.

Jahrgänge 10 – 13:

 

Die Schüler:innen dürfen ihre digitalen Endgeräte in den Mittagspausen benutzen.

Audio- und Videodateien jeglicher Art dürfen ausschließlich ohne Ton oder über Kopfhörer und nicht über Lautsprecher digitaler Endgeräte oder externe Lautsprecher abgespielt werden.

Ausnahmeregelung:
Wenn Schüler:innen des 10. Jahrgangs im Oberstufenbereich untergebracht sind, dürfen sie während der Pausen im Oberstufentrakt private digitale Endgeräte wie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 – 13 (siehe nächster Punkt) verwenden.

Jahrgänge 11 – 13:

 

Oberstufenschüler:innen ist die Nutzung ihrer digitalen Endgeräte in den Unterrichtsräumen während der Pause und im Oberstufentrakt erlaubt; nicht aber auf den Gängen im Rest des Gebäudes oder auf den Schulhöfen.

Audio- und Videodateien jeglicher Art dürfen ausschließlich ohne Ton oder über Kopfhörer und nicht über Lautsprecher digitaler Endgeräte oder externe Lautsprecher abgespielt werden.

4. Entschuldigungen und Beurlaubung

Grundsätzlich gilt: Im Krankheitsfall erfolgt bereits am ersten Tag vor der 1. Stunde eine Information an das Sekretariat per Mail oder telefonisch durch einen Erziehungsberech-tigten. Volljährige Schüler:innen dürfen sich selbst abmelden und entschuldigen. Bei mehrtägigem Fehlen des Kindes ist jeden weiteren Tag das Fehlen im Sekretariat zu melden. Wenn der Unterrichtsbesuch während eines Schultages abgebrochen werden muss (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), müssen sich die Schüler:innen im Sekretariat abmelden. Die Oberstufenschüler:innen melden sich zusätzlich bei der nächsten betroffenen Fachlehrkraft ab.

  • Die Schüler:innen führen ein Fehlzeitenheft, in das die Erziehungsberechtigten das Fehlen eintragen und schriftlich begründen. Das Fehlzeitenheft wird einer Klassenlehrkraft vorgelegt, spätestens wenn man bei dieser das zweite Mal wieder im Unterricht ist.
  • Entsprechendes gilt für die Schüler:innen der Oberstufe. Sie lassen spätestens in der zweiten Stunde nach dem Fehlen ihre Entschuldigung von den jeweiligen Fachlehrkräften abzeichnen und legen sie abschließend bei der Profilleitung vor. An Klausurtagen ist die telefonische Krankmeldung vor der 1. Stunde sowie das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung zwingend erforderlich.
  • Beurlaubungen aus persönlichen Gründen sind in jedem Fall rechtzeitig vorher und schriftlich bei den Klassenlehrer:innen bzw. Profilleitungen zu beantragen. Beurlaubungen für Tage, die an die Ferien, bewegliche Ferientage oder Feiertage angrenzen, bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter.

5. Haftung und Versicherungsschutz

  • Alle sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften bei Unfällen versichert.
  • Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Schule passieren, sind der Schule unmittelbar mitzuteilen.
  • Fahrräder müssen ausreichend gegen Diebstahl gesichert, d.h. ausreichend angeschlossen, sein, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
  • Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Eine Haftung kann von der Schule nicht übernommen werden.
  • Erkennbar drohende Gefahren und Schäden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind der Schulleitung umgehend zu melden.

6. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul-, Pausen- und Hausordnung

Wir alle achten als Mitglieder der Schulgemeinschaft auf die Einhaltung unserer Schul-, Pausen- und Hausordnung.

Verstöße gegen die Schul-, Pausen- und Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich. Die jeweilige Maßnahme hängt von der Schwere des Verstoßes ab und wird von den zuständigen Lehrkräften – unter Umständen von einer pädagogischen Konferenz – im Rahmen des Schulgesetzes beschlossen.